Für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers wurde auf der Grundlage des geeinten Kosten- und Leistungsnachweises Rettungshubschrauber (KLN RTH) vom 15.07.2020 ein neues Benutzungsentgelt festgelegt.

Neue Benutzungsentgelte ab dem 01.01.2021 für die Luftrettung
Für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers wurde auf der Grundlage des geeinten Kosten- und Leistungsnachweises Rettungshubschrauber (KLN RTH) vom 15.07.2020 ein neues Benutzungsentgelt festgelegt.
Rettungsdienst Holstein AöR
Gutenbergstraße 1
23611 Bad Schwartau
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