Berufe im Einsatzdienst
bei der rdh.
Im Einsatzdienst werden Rettungssanitäter.innen und Notfallsanitäter.innen eingesetzt. Beide arbeiten zusammen in der Notfallversorgung und in der Krankenbeförderung.
Notfallsanitäter
Notfallsanitäter.innen beurteilen bei medizinischen Notfällen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen. Sie entscheiden, ob Ärzte gerufen werden müssen, und veranlassen dies. Bis zum Eintreffen von Ärzten bzw. bis zum Transport der Patient.innen führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patient.innen her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Krankenhaus). Sie überwachen die lebenswichtigen Körperfunktionen der Patient.innen und erhalten diese aufrecht.
Nachdem die Patient.innen in die stationäre Weiterbehandlung übergeben worden, stellen Notfallsanitäter.innen die Einsatzfähigkeit ihrer Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren die Rettungsmittel und erstellen Einsatzberichte und Notfallprotokolle.
- bei Rettungs- und Krankentransportdiensten
- bei Feuerwehren
- in Notaufnahmen
- in Rettungsleitstellen
- bei Blutspendediensten
Für die Ausbildung wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Alternativ ist ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Ausbildung möglich.
- Mindestalter 18 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Eintragsloses Führungszeugnis
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Stressresistenz, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. beim Treffen schneller Entscheidungen in Notfallsituationen)
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Versorgen von Wunden, durchführen invasiver Maßnahmen am Einsatz- bzw. Unfallort)
- Einfühlungsvermögen (z.B. beim Betreuen von Patient.innen am Einsatzort)
- Psychische Stabilität (z.B. bei der Konfrontation mit schweren Verletzungen, Kindernotfällen oder dem Tod eines Unfallopfers)
- Gute körperliche Konstitution (z.B. für das Heben und Transportieren von Patient.innen auf Tragen, für Arbeiten am Einsatzort unter Zwangshaltungen)
Nach der Ausbildung erhält man je nach Dienstgeber eine leistungsgerechte Bezahlung. Im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung bei Berufseinsteigern in die Gruppe N/P8, Stufe 2. Das Bruttomonatsgehalt beträgt derzeit 3.053 € und endet in der höchsten Erfahrungsstufe mit 3.750 €. Hinzu kommen Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Nächten und Feiertagen. Liegt Wechselschicht vor erfolgt eine zusätzliche Wechselschichtzulage von derzeit 105 €
Rettungssanitäter
Rettungssanitäter.innen führen qualifizierte Krankentransporte durch bzw. nehmen als verantwortliche Begleitpersonen an Krankentransporten teil. Außerdem unterstützen sie Notfallsanitäter.innen und Notärzt.innen bei Einsätzen im Bereich Notfallrettung bei der Versorgung kranker oder verletzter Personen.
- Notfallsanitäter/innen finden Beschäftigung
- bei Rettungs- und Krankentransportdiensten
- bei Blutspendediensten
- bei Feuerwehren
- in Notfaufnahmen
- in Rettungsleitstellen
Für die Ausbildung wird i.d.R. mindestens ein Hauptschulabschluss oder eine mindesten zweijährige abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt.
- Mindestalter ist 18 Jahre. Ausnahmen sind möglich, wenn die Volljährigkeit beim Antritt der Praktika erreicht ist.
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Eintragsloses Führungszeugnis
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Stressresistenz, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. beim Treffen schneller Entscheidungen in Notfallsituationen)
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Versorgen von Wunden, durchführen invasiver Maßnahmen am Einsatz- bzw. Unfallort)
- Einfühlungsvermögen (z.B. beim Betreuen von Patient.innen am Einsatzort)
- Psychische Stabilität (z.B. bei der Konfrontation mit schweren Verletzungen, Kindernotfällen oder dem Tod eines Unfallopfers)
- Gute körperliche Konstitution (z.B. für das Heben und Transportieren von Patient.innen auf Tragen, für Arbeiten am Einsatzort unter Zwangshaltungen)
Nach der Ausbildung erhält man je nach Dienstgeber eine leistungsgerechte Bezahlung. Im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung bei Berufseinsteigern in die Entgeltgruppe 4, Stufe 1. Das Bruttomonatsgehalt beträgt derzeit 2.413 € und endet in der höchsten Erfahrungsstufe mit 2.980 €. Hinzu kommen Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Nächten und Feiertagen. Liegt Wechselschicht vor erfolgt eine zusätzliche Wechselschichtzulage von derzeit 105 €.
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Ob in Vollzeit, Teilzeit oder als Weiterbildung. Wir bei der rdh. bieten Ihnen verschiedene Modelle um als Notfallsanitäter.in oder Rettungssanitäter.in durchzustarten.