Wie der Rettungsdienst
in Ostholstein entstand.
Das organisierte Rettungswesen in Ostholstein ist noch gar nicht so alt. Noch in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts fühlten sich Ehrenamtliche in Hilfsorganisationen und Taxiunternehmen in der Pflicht, erkrankte oder verletzte Bürger zu geeigneten Einrichtungen der medizinischen Versorgung zu befördern. Ein „richtiges“ Rettungsdienstgesetz, was den Bürgern ein Anspruch auf entsprechende rettungsdienstliche Versorgung zusicherte, gab es noch nicht.
Ein Synonym für die Entstehung eines organisierten Rettungsdienstes ist in Ostholstein der Süselerbaum mitten im Kreisgebiet. Vor Fertigstellung der Autobahn 1 – Vogelfluglinie zwischen Lübeck und Oldenburg in Holstein, wurden Reisewillige auf der alten Bundesstraße 207 längs durch Ostholstein geführt. Am Süselerbaum, einem Flecken bei der Ortschaft Süsel, traf die B 207 auf die B 76. An dieser sehr verkehrsreichen und heute längst entschärften Kreuzung, kam es beinahe täglich zu Unfällen. Insbesondere zur Sommerzeit waren viel zu oft Schwerverletzte und auch Tote zu beklagen. Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen begannen auf freiwilliger Basis und mit Hilfe von Spendengeldern damit, sich an den stark durch Verkehr belasteten Wochenenden schlicht und einfach an der Kreuzung zu platzieren und schnelle Erste Hilfe zu leisten, wenn es mal wieder krachte.
Das Rettungsdienstgesetz wird wirksam.
Zum 1. Januar 1977 trat der erste Vertrag über die Durchführung eines strukturierten Rettungsdienstes in Ostholstein in Kraft. Vier der im deutschen Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen stellten ihre Dienste von Anfang an zur Verfügung. Nicht überall wurden Rettungswachen errichtet, von wo aus die Einsatzkräfte ihre Einsätze starten konnten. Häufig hatten die Mitarbeiter.innen die Rettungsfahrzeuge vor der Haustüre stehen und haben dann einen weiteren Kollegen von zuhause abgeholt, wenn der Alarm ausgelöst wurde. Aber der Rettungsdienst in Ostholstein nahm nun trotzdem richtig Fahrt auf.
Mit dem ersten Rettungsdienstgesetz in Schleswig-Holstein wurden alle Kreise und kreisfreien Städte durch den Landesgesetzgeber mit der Rettungsdienstträgerschaft betraut. Nun war nichts mehr nur dem Zufall oder dem sehr beachtenswerten Engagement der Hilfsorganisationen und vor allem ihrer Ehrenamtlichen überlassen. Der Gesetzgeber hatte jetzt erstmals klar geregelt, dass für die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung mit professioneller Hilfe direkt am Erkrankungs- und Unfallort die öffentliche Daseinsvorsorge zuständig ist. Dies betrifft übrigens auch den Rettungshubschrauber Christoph 12, der in die Rettungsdienstträgerschaft der rdh. fällt.
Was bedeutet eigentlich „Rettungsdienstträgerschaft“? Die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausstattung einer Gebietskörperschaft mit rettungsdienstlicher Versorgung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Forderungen sind Aufgaben des Rettungsdienstträgers. Oder kurz: An welchen Orten und Punkten wie viele Rettungsfahrzeuge stehen, damit alle Bürger.innen in Ostholstein gleichermaßen im Bedarfsfall mit professioneller Hilfe innerhalb der gesetzlichen Hilfsfristen versorgt werden können. Selbstverständlich muss auch ein funktionierender Rettungsdienst wirtschaftlich und effizient arbeiten. Dies steht sogar im Gesetz, aber er darf nicht marktwirtschaftlichen Regeln unterworfen sein, die die Versorgung der Bevölkerung einschränken oder gar gefährden würden. Aus diesem Grunde ist die Rettungsdienstträgerschaft nach dem Willen des Gesetzgebers immer in öffentlicher und niemals in privater Hand. Dies ist eine sehr beruhigende Vorstellung, denn auf den Rettungsdienst bleibt Verlass!
Die Gründung der rdh.
Bis in das Jahr 2017, und damit 25 Jahre lang, war eine kleine Unterabteilung des kreiseigenen „Fachdienstes Sicherheit & Ordnung“ für die Organisation der Trägerverwaltung des Rettungsdienstes zuständig. Unterstützt wurde sie dabei von einem operativen Koordinationsbüro, das beim DRK in Eutin angesiedelt war. Am 01.01.2018 begannen die Vorbereitungen zur heutigen Organisationsstruktur, als die Unterabteilung in der Kreisverwaltung ein eigener Fachdienst wurde. Die handelnden Akteure hatten längst erkannt, dass Rettungsdienst kein beiläufiges „Geschäft“ mehr sein darf, sondern ein stetig wachsendes und mit immer anspruchsvolleren Aufgaben versehener eigener Bereich geworden ist. Auch vom finanziellen Volumen betrachtet war Rettungsdienst längst in Sphären aufgestiegen, die nichts mehr mit den Strukturen gemein hatten, die noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts gut zu beherrschen waren. Dabei spielt nicht nur das ständig wachsende Einsatzaufkommen eine große Rolle, sondern selbstverständlich auch viele weitere Faktoren, die großen Einfluss auf Organisation und Verwaltung des Rettungsdienstes haben. In den letzten Jahren traten zahlreiche neue Vorschriften für Ausbildung des Personals, Ausstattung von Fahrzeugen mit hochkomplexen medizinischen Geräten und sonstigem medizinischem Material, Ausstattung von Rettungswachen, Arbeitsschutz und Sicherheit, Hygiene, Arbeitsrecht usw. in Kraft – um nur einige wesentliche Bereiche herauszugreifen.
Um auch den zukünftigen Anforderungen an einen modernen, zeitgemäßen und für die Bürger.innen hocheffizienten aber dennoch wirtschaftlichen Rettungsdienst zu erfüllen, hat der Kreis Ostholstein im Jahre 2019 entschieden, den Bereich komplett zu professionalisieren und aus der Kreisverwaltung herauszulösen. Rettungsdienst ist ein schnelles Geschäft, erfordert häufig schnelles Handeln und schnelle Entscheidungen in professionellen Strukturen. Er ist auf Akteure angewiesen, die sich im Metier auskennen und die richtigen Weichen für einen zukunfts- und bürgerorientierten Rettungsdienst stellen.
Die rdh. wurde zum 01.10.2019 gegründet und hat den Betrieb zum 01.01.2020 aufgenommen. Alle Strukturen aus Verwaltung und Organisation, die sich im Kreishaus mit Rettungsdienst befasst hatten oder die zuvor noch ausgegliedert waren, wie das DRK-Koordinationsbüro, sind seit dem 1. Januar 2020 in der rdh. zusammengefasst und liegen somit in einer Hand. 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Planung, Organisation, Verwaltung, Abrechnung, Technik und Qualitätswesen zuständig. Dazu kommen noch der Vorstand sowie der Ärztliche Leiter, der für alle Aspekte, die den medizinisch-operativen Bereich betreffen, entweder mit zuständig oder überwachend und beratend tätig ist.
Auf operativer Seite ist die rdh. auch seit dem 1. Februar 2020 als durchführende Organisation neben dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe in Ostholstein auf den Rettungswachen in Eutin, Timmendorfer Strand, Ahrensbök und Schönwalde tätig. Wir sind keine Konkurrenten, sondern Partner. Die Organisationen fahren im Auftrag der rdh. und sind über einen öffentlich-rechtlichen Auftrag eingebunden.
Sollten Sie Fragen oder Interesse an der rdh. haben, steht Ihnen unser Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Herr Stephan Görtz, gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten s.goertz@rettungsdienst-holstein.de oder ganz schnell auch über das Telefon mit der Durchwahl 045 61 – 71 99 550.

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