Moderne zeitgemäße Fahrzeuge.
Für uns selbstverständlich.
Beim Rettungsdienst Holstein kommen je nach Einsatzgrund vier verschiedene Fahrzeuge zum Einsatz.
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):
Die Besatzung besteht aus einer Notfallsanitäterin / einem Notfallsanitäter* und einer Notärztin / einem Notarzt.
Im Fahrzeug befindet sich umfangreiche und modernste medizinische Notfallausrüstung zur Behandlung von lebensgefährlichen Erkrankungen und Verletzungen. Ergänzt wird die Ausrüstung um spezielle Geräte und Materialien, die nur durch die Notärztin / den Notarzt eingesetzt werden.
Mit einem NEF kann jedoch keine Patientin / kein Patient transportiert werden. Daher kommt ein NEF nie alleine zur Einsatzstelle.
* Statt einer Notfallsanitäterin / eines Notfallsanitäters kann auch eine Rettungsassistentin / ein Rettungsassistent eingesetzt werden.
Rettungswagen (RTW):
Die Besatzung besteht aus einer Notfallsanitäterin / einem Notfallsanitäter* und einer Rettungssanitäterin / einem Rettungssanitäter mit jeweils einer Mindesteinsatzerfahrung von 100 Notfalleinsätzen.
Auch in diesem Fahrzeug befindet sich umfangreiche und modernste Notfallausrüstung zur Behandlung von lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen.
Mit dem RTW kann eine Person liegend transportiert werden. Während der Fahrt wird die Patientin / der Patient weiter durch ein Besatzungsmitglied versorgt. Bei kritischen Personen kann die Notärztin / der Notarzt im RTW den Transport in die nächste Klinik begleiten.
Außerdem wird der RTW, wenn er nicht für Notfälle gebraucht wird, für Krankentransporte eingesetzt.
* Statt einer Notfallsanitäterin / eines Notfallsanitäters kann auch eine Rettungsassistentin / ein Rettungsassistent eingesetzt werden.
Krankentransportwagen (KTW):
Die Besatzung besteht mindestens aus zwei Rettungssanitäter.innen.
Eine/r muss hierbei die Qualifikation RS 100 haben, also eine Erfahrung von mindestens 100 Notfalleinsätzen
In diesem Fahrzeug befindet sich eine Grundausstattung an medizinischen Geräten und Materialien zur Versorgung leichter Erkrankungen oder Verletzungen.
Mit dem KTW können Personen (ebenfalls) liegend transportiert werden und während der Fahrt betreut und versorgt werden.
Diese Fahrzeuge werden für Krankentransporte eingesetzt, also zum Beispiel für eine Entlassungsfahrt aus dem Krankenhaus nach Hause.
Rettungshubschrauber (RTH):
Die Besatzung besteht aus einer Pilotin / einem Piloten der Bundespolizei und einer Notärztin / eines Notarztes. Außerdem ist eine Notfallsanitäterin / ein Notfallsanitäter* mit flugtechnischer Zusatzausbildung (HEMS TC) an Bord. Während des Fluges unterstützt die Notfallsanitäterin / der Notfallsanitäter* die Pilotin / den Piloten, an der Einsatzstelle arbeiten sie mit der Notärztin / dem Notarzt zusammen.
Im RTH kann eine Person liegend transportiert werden. Er kommt bei Einsätzen mit besonders schweren Erkrankungen oder Verletzungen zum Einsatz, bei dem ein schneller Transport von der Einsatzstelle in ein Krankenhaus (z.B. bei Brandverletzungen) notwendig ist.
Die medizinische Ausstattung entspricht der eines NEF.
* Statt einer Notfallsanitäterin / eines Notfallsanitäters kann auch eine Rettungsassistentin / ein Rettungsassistent eingesetzt werden.
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