Hier beantworten wir die Fragen, die uns ständig wieder gestellt werden.
Rettungsdienst
Geht ein Notruf über die Notfallnummer 112 bei der Leitstelle ein, und der dortige Mitarbeiter hat aufgrund der Schilderungen des Ereignisses den Eindruck, dass schwere gesundheitliche Schäden drohen (z.B. keine Ansprechbarkeit des Patienten, stark blutende Verletzungen, oder ernste Kreislaufzusammenbrüche), werden für die Anfahrt des RTW zum Einsatzort das Blaulicht und das Martinshorn eingeschaltet.
Der Notarzt wird bei festgelegten Einsatzindikationen alarmiert (z.B. bei Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Bewusstseinsstörung oder Atemnot, oder schweren Unfällen). Auch hier ist die Einschätzung des Leitstellenmitarbeiters entscheidend. Je nach Situation vor Ort alarmiert er Rettungswagen und Notarzt gleichzeitig. Oder die Besatzung des Rettungswagens zieht den Notarzt nachträglich hinzu, weil sich die Situation des Patienten verschlechtert. Seit diesem Jahr kann die Besatzung auch per Datenübertragung einen Telenotarzt zum Einsatz hinzuziehen.
Der Gesetzgeber sieht die Fahrt mit Martinshorn in der Nacht dann vor, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn ist grundsätzlich nur in Verbindung erlaubt. Sofern das Blaulicht eingeschaltet wird, ist laut Gesetzgebung auch die Nutzung des Martinshorns verpflichten. Dies gilt zu jeder Tages - und Nachtzeit.
Der Rettungsdienst ist ein Instrument der Notfallrettung und nicht den Hausarzt. Im Rettungsdienst kommen fast ausschließlich Notfallmedikamente mit besonders starker Wirkung zur Anwendung. Außer in lebensbedrohlichen Notfällen darf eine Rettungswagenbesatzung keine Medikamente ohne ärztliche Verordnung ausgeben. Für die Verabreichung oder Verschreibung von Medikamenten ist der kassenärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 der richtige Ansprechpartner.
Diese Entscheidung obliegt der Rettungswagenbesatzung. Wenn eine Begleitung für den Patienten hilfreich und im Rahmen der Verkehrssicherheit vertretbar ist, ist das in der Regel möglich. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Für gewöhnliches Handgepäck ist im Rettungswagen normalerweise Platz. Große Gepäckstücke, die sich im Fahrzeug nicht sichern lassen, können nicht transportiert werden. Das gilt auch für Gegenstände wie elektrische Rollstühle oder unverpackte, lose Gegenstände wie Flaschen oder Laptops. Medizinische Versorgung und Verkehrssicherheit innerhalb des Transportmittels haben jederzeit Vorrang vor Patientengepäck.
Die Einsatzkräfte fragen digital nach, welches nächstgelegene Krankenhaus über die für die Verletzungsmuster notwendigen Kapazitäten verfügt. Der sogenannte Bettennachweis zeigt, welches Krankenhaus welche Art von Notfällen aufnehmen kann. Eine Wahl für den Patienten besteht dort grundsätzlich nicht.
Nein. Das ist kein Problem. Die Versichertenkarte erleichtert zwar viele administrative Abläufe und sollte grundsätzlich immer dabei sein, sie ist aber nicht Voraussetzung für eine rettungsdienstliche Behandlung.
Ein Praktikum bei uns ist möglich, wenn Du 18 Jahre alt bist und eine Ausbildung im Rettungsdienst anstrebst, bzw. bereits eine medizinische Ausbildung in einem anderen Bereich machst (Krankenhaus, Bundeswehr). Schülerpraktika, Schnupperpraktika und Berufsfindungspraktika können wir aufgrund unserer vielen Auszubildenden nicht durchführen.
Abrechnung der Einsätze
Auf unseren Rechnungen und auch den Mahnungen steht auf der ersten Seite oben rechts den zuständigen Sachbearbeiter. Bitte nehmen Sie über die angegebenen Kontaktdaten (Telefonnummer/Emailadresse) Kontakt auf.
Wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und trotzdem eine Rechnung bekommen, kann das verschiedene Gründe haben:
- Sie konnten bei der Versorgung durch den Rettungsdienst keine Angaben zu Ihrer Versicherung machen.
- Es gab bei der Aufnahme der Daten einen technischen Fehler oder einen Zahlendreher.
- Die angegebene Krankenkasse hat die Zahlung verweigert.
Bitte rufen Sie in diesem Fall Ihren angegebenen Sachbearbeiter an und geben Ihre Versicherungsdaten neu durch. Die Rechnung wird dann umgeschrieben.
Der Rettungsdienst kann nicht direkt mit einer privaten Krankenversicherung abrechnen. Das muss der Patient selbst tun. Senden Sie dazu das beigefügte Duplikat der Rechnung an Ihre Krankenversicherung und lassen Sie sich dort die Summer erstatten.
Jeder im Voraus geplante Krankentransport muss vorweg durch die Krankenkasse genehmigt werden. Ansonsten kann die Leistung abgelehnt werden. Klären Sie die Genehmigung also vorweg mit Ihrer Krankenkasse. Weiterhin brauchen Sie für den Transport einen Transportschein. Dieser wird durch den veranlassenden Hausarzt oder die veranlassende Klinik ausgestellt.
Die Benutzungsentgelte für die Rettungsdiensteinsätze werden jedes Jahr in Gesprächen mit den Krankenkassenvertretern festgelegt. Die aktuellen Benutzungsentgelte können Sie hier einsehen.
Wir, das sind 250 Mitarbeiter in der Verwaltung und im direkten Einsatz. Erfahren Sie mehr über uns.
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