Entgelte
für den Einsatz.
Der öffentliche Rettungsdienst hat die Aufgabe eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung in der Notfallrettung und Krankentransporte sicherzustellen (siehe auch Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) und die dazugehörige Durchführungsverordnung (SHRDG-DVO)).
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, halten wir eine Anzahl von Rettungswachen, Fahrzeugen und Personal zusammen mit den Hilfsorganisationen bereit.
Da der öffentliche Rettungsdienst nicht durch Steuern finanziert wird, aber die nötige Infrastruktur natürlich Geld kostet und auch die Rettungsdienstmitarbeiter.innen bezahlt werden sollen, müssen wir jeden Einsatz des Rettungsdienstes in Rechnung stellen (sogenannte Entgeltbescheide).
Benutzerentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes
Bei Patient.innen, die eine gesetzliche Krankenversicherung haben, rechnen wir die Einsätze direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Diese Patient.innen müssen in der Regel nur die Zuzahlung von maximal 10,00 Euro leisten, die von der Krankenkasse eingezogen werden.
Patient.innen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, erhalten den Entgeltbescheid von uns und müssen diesen selbst bezahlen. In der Regel werden diese Ausgaben aber von der privaten Krankenversicherung erstattet. Ob und in welchem Umfang diese Kosten erstattet werden, hängt von den jeweiligen Verträgen zwischen den Patient.innen und der privaten Krankenkasse ab.
Bei unseren Einsätzen unterscheiden wir nicht zwischen gesetzlichen und privat versicherten Personen. Alle Patient.innen werden zu einheitlichen Preisen bestmöglich versorgt.
Grundlage für die Entgeltbescheide sind jährliche Verhandlungen mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Dabei werden alle notwendigen Kosten des Rettungsdienstes ermittelt und darauf basierend die Entgelte für das nächste Jahr kalkuliert. Dieses Vorgehen ist im SHRDG vorgeschrieben. Als öffentlicher Rettungsdienst dürfen wir keinen Gewinn machen. Wenn wir durch mehr Einsätze innerhalb eines Jahres mehr Geld einnehmen als kalkuliert wurde, wird dies in den Verhandlungen berücksichtigt und die Entgelte pro Einsatz für das folgende Jahr verringern sich. Wenn wir weniger Einsätze pro Jahr hatten, steigen dementsprechend im nächsten Jahr die Entgelte.
Die Entgelte für den bodengebundenen Rettungsdienst gelten ab 01.01.2024.
Die Entgelte für den Lufteinsatz gelten ab den 01.01.2024.
Durch diese Verhandlungen wurden in den letzten Jahren folgende Entgelte pro Einsatz festgelegt:
Jahr | Rettungswagen | Notarzt | Krankenwagen | Rettungshubschrauber |
---|---|---|---|---|
2024 | 1.273,51 EUR | 683,68 EUR | 116,20 EUR pauschal bis 99 KM + 2 EUR für jeden Beförderungskilometer bei Fernfahrten ab 100 KM | 2.063,87 EUR |
2023 | 1.194,62 EUR | 655,89 EUR | 94,37 EUR +1,07 EUR pro Beförderungskilometer, 2 EUR bei Fernfahrten | 2.293,94 EUR |
2022 | 1.194,62 EUR | 655,89 EUR |
94,37 EUR
+ 1,07 EUR pro Beförderungskilometer, 2 EUR bei Fernfahrten |
2.406,52 EUR |
2021 | 998,76 EUR | 530,16 EUR |
79,78 EUR
+ 3,63 EUR pro Beförderungskilometer |
2.531,80 EUR |
2020 | 927,20 EUR | 458,23 EUR |
72,67 EUR
+ 3,30 EUR pro Beförderungskilometer |
1.906,37 EUR |
2019 | 965,43 EUR | 498,92 EUR |
68,95 EUR
+ 3,38 EUR pro Beförderungskilometer |
2.140,96 EUR |
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