Miteinander - Qualitätsgrundsätze für den Rettungsdienst
in Schleswig-Holstein
Als Träger des Rettungsdienstes haben wir unsere Grundsätze der Qualität mit anderen Trägern in Schleswig-Holstein abgestimmt. Diese Grundsätze spiegeln sich in unserem Leitbild und unseren Qualitätszielen wieder.
Wir, die Kreise und kreisfreien Städte sowie das Land Schleswig-Holstein verstehen Rettungsdienst als gemeinschaftliche Leistung aller Beteiligten.
Unsere Zusammenarbeit ist auf die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes gerichtet. Wir sind offen für Veränderungen und treiben diese aktiv voran.
Um der Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht zu werden, verpflichten wir uns zur Einhaltung der folgenden Grundsätze:
- Die Patienten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns - in der Notfallrettung, im qualifizierten Krankentransport, bei Intensivtransporten und bei Großschadensereignissen.
- Wir versorgen alle Menschen nach den gleichen Maßstäben. Wir begegnen ihnen mit Wertschätzung und Respekt.
- Wir schaffen unseren Mitarbeitenden verlässliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung.
- Unseren Partnern im Gesundheitswesen gegenüber handeln wir zuverlässig und verbindlich.
- Unsere Versorgungsstrategien überprüfen wir regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und passen diese an sich ändernde Anforderungen an.
- Wir treffen Maßnahmen, um Risiken zu minimieren und fördern das Wachstum einer Sicherheitskultur.
- Wir handeln ökologisch, nachhaltig und wirtschaftlich.
Christan Kraft Matthias Glaese
Vorstand Qualitätsmanager
Qualitätsziele
Grundsatz:
Wir versorgen alle Menschen nach den gleichen Maßstäben. Wir begegnen ihnen mit Wertschätzung und Respekt
Qualitätsziel: Wir setzen erweiterte Versorgungsmaßnahmen wirksam um.
Konkretisierung / Erläuterung:
Wir setzen landesweit verbindlich erweiterte Versorgungsmaßnahmen um und stellen sicher, dass diese geschult und beherrscht werden. Wir überprüfen deren Anwendung und nutzen die Erkenntnisse für fortlaufende Verbesserungen. Diesen Prozess machen wir transparent für unsere Mitarbeitenden.
Maßnahme der rdh.:
Durch den Ärztlichen Leiter RD wurden auf Grundlage der Handlungsempfehlungen für den Rettungsdienst im Land Schleswig-Holstein Standard- Arbeits- Anweisungen (SAA) entwickelt und veröffentlicht. Diese stehen allen Durchführern als pdf und persönlichem Print jedem Mitarbeitenden zur Verfügung. Mit der DRK Schule Lübeck und der Leitung Aus- und Fortbildung sowie dem Ärztlichen Leiter RD wurden Fortbildungen und die Gestaltung des Nachweises des Beherrschens der in der Ausbildung erlernten heilkundlicher Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Durch die in Vision zu erstellenden EMV Bögen wird bis zur Einführung der elektronischer Einsatzdokumentation die Umsetzung der Maßnahmen gemonitort.
Grundsatz:
Wir schaffen unseren Mitarbeitenden verlässliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung.
Qualitätsziel: Wir führen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement ein bzw. bauen vorhandenes Betriebliches Gesundheitsmanagement aus.
Konkretisierung / Erläuterung:
Grundlage des BGM ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM; §167 Absatz 2 SGB IX). Die dritte Säule des BGM bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung (Quelle UKBW).
Maßnahmen der rdh.:
- Errichten eines Arbeitskreises Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Einführung des BEM und Abschluss der Dienstvereinbarung zu BEM
- Weiterführung von Obstkorb oder Wasser auf den Wachen
- Einführung und Ausbau von PSNV Komponenten
- Umfrage an alle Mitarbeitenden zur Durchführung eines Gesundheitstages
- Abfrage der Krankheitsgründe bei den KK
- Inhouse-Angebote wie Spinning oder Laufveranstaltungen
- Ausbau der Zusammenarbeit mit Krankenkassen zum BGM
- Erfassen von Kennzahlen zum Krankenstand und Erkrankungsursachen
Wir treffen Maßnahmen, um Risiken zu minimieren und fördern das Wachstum einer Sicherheitskultur.
Qualitätsziel: Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden Zugriff auf ein Fehlermanagementsystem haben.
Konkretisierung / Erläuterung:
Ein Fehlermeldesystem wird verbindlich eingeführt und bildet die Grundlage für ein risikobasiertes Fehlermanagementsystem. Wir machen Mitarbeitenden Fehler transparent, identifizieren deren Ursachen und Auswirkungen und leiten daraus technische sowie organisatorische Maßnahmen ab.
Maßnahme der rdh.:
Mit Vision QM Meldungen und CIRS Meldungen erreichen wir in der rdh und für unsere Durchführer ein barrierefreies Meldesystem, in dem Risken und Gefahren zielgerichtet gemeldet und innerhalb einer Woche an die zuständigen Mitarbeitenden gemeldet werden können. Neben dem Fehlermanagement ist über diesen Weg die Möglichkeit geschaffen worden, Verbesserungen vorzuschlagen und aktiv am KVP mitzuwirken.
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