Zum 01. Februar 2024 führt die rdh. einen A-Dienst ein.
Der A-Dienst ist der gehobene Führungsdienst des Trägers und ist Ansprechpartner außerhalb der Bürozeiten.
Der A-Dienst ist die Leitung Rettungsdienst vor Ort. Die Leitung kann Abteilungsleiter benennen, die stellvertretend tätig werden.
Ziel ist es, immer eine ansprechbare Person aus der Führungsebene zu haben, die Entscheidungen treffen,
Informationen herausgeben und notwendige Leitungsfunktionen übernehmen kann.
Der A-Dienst wird zu folgenden Indikationen alarmiert oder nimmt seine Tätigkeit auf:
- Unfallaufnahme bei Unfällen mit Rettungsmitteln und verletzten Personen
- Bei Verletzung oder Tod eines Rettungsdienst Mitarbeitenden, egal welcher Organisation
- Bei MANV Lagen ab R50 (Mindestens 40 Verletzte) als Führungskraftunterstützung der Einsatzleitung Rettungsdienst
- Verbindungsstelle zum Katastrophenabwehrstab, der Technischen Einsatzleitung, der Bundeswehr, der Landes- und/oder Bundespolizei sowie anderen Behörden
- Bei Betriebsstörungen des Rettungsdienstes, die den sicheren Betrieb des Rettungsdienstes gefährden
- Bei rettungsdienstlichen Sonderlagen wie Staatsbesuchen, Schutzpersonen etc.
- Presseanfragen an Einsatzstellen bei Großschadenslagen ab R50
- Ansprechpartner für die Rettungsleitstelle Süd außerhalb der Bürozeiten
Für die Bereitschaftszeit und Einsätze des A-Dienstes steht ein umfunktioniertes NEF zur Verfügung.
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